Pressemitteilung
Anfechtung der Wahl zum Saarländischen Landtag am 27.03.2022
ÖDP Saar steht für eine Reform des Wahlrechts
Angesichts des neuerlichen Negativ-Rekords von 22,3% Wählerstimmen, die nicht im neuen Landtag des Saarlandes vertreten sind, sieht die ÖDP Saar eine Ohrfeige für das aktuelle saarländische Wahlrecht. Die ÖDP Saar hat bereits in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2022 für eine Reform des Wahlrechts geworben in Form einer Ersatzstimme. Mit dieser Ersatzstimme hätten die Wähler:innen die Möglichkeit, für den Fall , dass die Partei der Hauptstimme nicht die Sperrklausel überspringt, eine andere Partei anzugeben, auf die die Stimme dann übertragen wird. Damit hätte jede:r Wähler:in die Möglichkeit, zunächst die Partei seiner / ihrer ersten Präferenz zu wählen, ohne Taktieren. In ähnlicher Weise äußerte sich der Verein „Mehr Demokratie“ in seinem Internet-Statement kurz nach der Landtagswahl ( https://www.mehr-demokratie.de/presse/einzelansicht-pms/saarland-wahl-offenbart-die-absurditaet-der-5-prozent-sperrklausel am 28.03.2022).
Bereits im Jahr 2015 kam es durch den Landtag zu einer Prüfung der Ersatzstimme infolge eines Urteils des Verfassungsgerichtes im Jahr 2011 in Verfahren zu Wahlanfechtungen. Die ÖDP-Saar vertritt die Auffassung, dass die Prüfung im Jahr 2015 durch den saarländischen Landtag den verfassungsrechtlichen Integrationsauftrag an das Wahlrecht und die Eigenschaft der Ersatzstimme als gleichgeeignetes aber milderes Mittel nicht angemessen gewürdigt und nicht zu Ende gedacht hat. Im historischen Kontext lag der damalige Höchststand an unberücksichtigten Stimmen bei rd. 10%. Der vollständige Text der Wahlanfechtung, die die ÖDP-Saar im Mai 2022 eingereicht hat, ist unter https://www.wahlreform.de/we2022-saarland.pdf öffentlich einsehbar.
Der Anteil von 22,3 % der gültigen Stimmen, die nicht im Parlament repräsentiert sind, ist nach Auffassung der ÖDP Saar eine Offenbarung der Schwäche des aktuellen Wahlrechts. Die Integration der politischen Meinungen bleibt so auf der Strecke, eine Demoralisierung der Wähler:innen ist die Folge, der Eindruck, dass Wahlen keine Änderungen bewirken können, manifestiert sich. Dem möchte die ÖDP Saar entschieden entgegentreten und mit einer Anfechtung der Wahl zum Saarländischen Landtag eine Reform des Wahlrechts anstoßen. Der Saarländische Landtag hätte im Vorfeld der Wahl die Möglichkeit gehabt, die notwendigen rechtlichen Weichen zu stellen.
Da Wahlanfechtungen nicht von Parteien, sondern nur durch Wahlberechtigte eingereicht werden können, unterstützt die ÖDP Saar die Wahlanfechtung durch zwei Parteimitglieder. Fachlich wird der Landesverband durch den Bundesverband und Herrn Dr. Björn Benken beraten. In einer ersten Prüfung der Wahlanfechtung durch den Landtag wurde die Wahlanfechtung abgelehnt, wodurch der Weg zu einer Beschwerde vor dem Landesverfassungsgericht eröffnet war. Im Juli 2022 wurde die Wahlprüfungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Bezüglich zweier Rückfragen durch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs hatte die ÖDP bis Ende September 2022 die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben.