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Pressemitteilung

Bodenschutz ist von Natur aus grenzüberschreitend: Verabschiedung eines EU-Bodenschutzgesetzes noch in dieser Legislaturperiode

Brüssel, 06.12.2021. Seit 2002 findet jedes Jahr am 5. Dezember der Weltbodentag statt.

Diesen Anlass nahm die Europaabgeordnete Manuela Ripa, um einen Tag später im Umweltausschuss über die Wichtigkeit eines europäischen Bodenschutzgesetzes zu sprechen: „Ich begrüße es sehr, dass die EU-Kommission endlich einen Legislativvorschlag für den dringend benötigten EU-Bodenschutz ankündigt. Der verbindliche und EU-einheitliche Bodenschutz ist ein wesentliches und bisher fehlendes Puzzlestück zum Schutz unserer Lebensgrundlage, unseres Klimas, unserer Biodiversität und unserer Gewässer.“

„Bodenschutz ist von Natur aus grenzüberschreitend, denn Böden kennen keine Grenzen. Deshalb darf der Schutz der Böden nicht länger allein den EU-Mitgliedstaaten überlassen werden, die viel zu wenig getan haben“, so Ripa weiter. Bisherige Anläufe der EU, verbindliche Maßnahmen vorzulegen, waren neben einer starken Agrarlobby auch am Widerstand nationaler Regierungen gescheitert. Laut Koalitionsvertrag verspricht Deutschland keine Blockade im Europäischen Rat mehr - bleibt zu hoffen, andere Länder wie Frankreich, Österreich und die Niederlande tun es der Ampel-Regierung gleich.

„Das Parlament hat lange für einen Rechtsrahmen zum Schutz der Böden gekämpft, umso dankbarer bin ich, dass die Kommission endlich ein klares Signal für den Europäischen Green Deal setzt und Boden die gleiche Bedeutung zukommen lässt, wie Luft und Wasser. Denn ohne gesunde Böden werden wir unsere Klima- und Biodiversitätsziele nicht erreichen“, macht Ripa, die als Schattenberichterstatterin der Greens/EFA-Fraktion für die Resolution des Europäischen Parlaments zum Bodenschutz zuständig ist, einmal mehr deutlich.

Die ÖDP-Politikerin fordert außerdem von der Kommission, das Problem der zunehmenden Flächenversiegelung zu einem Schwerpunkt des Gesetzesvorschlages zu machen und die Mitgliedsstaaten dazu zu verpflichten, Brachflächen und Leerstände stets unversiegeltem Boden vorzuziehen.„Bis 2030 brauchen wir eine 50%ige Reduktion des täglichen Flächenverbrauchs und deutlich vor 2050 muss es einen Netto-Null Flächenverbrauch geben und eine Flächenkreislaufwirtschaft. Da der Bodenschutz alle Bürgerinnen und Bürger etwas angeht, muss es zudem ein Recht auf Bürger*innen-Beteiligung bei Raumplanungsverfahren geben“, fordert Ripa weiter und findet abschließend klare Worte: „Wir haben viel wertvolle Zeit für den Schutz unserer lebensnotwendigen Ressource Boden verloren. Die Kommission muss ihren Vorschlag bis Anfang 2023 vorlegen, damit wir eine Gesetzesverabschiedung noch in dieser Legislaturperiode schaffen können!“

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